Die derzeit herrschende Trockenheit hat im Bezirk Hinwil zu einer erhöhten Brandgefahr in der Natur geführt. Deshalb gilt ab sofort: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gebiet des Bezirks Hinwil nicht mehr gestattet. Dieses allgemeine Feuerverbot tritt ab sofort in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Die Wiesen, Felder, Böschungen und Waldgebiete sind sehr trocken, da es seit einiger Zeit nicht mehr ausreichend geregnet hat. Die Gefahr eines Flächenbrandes ist bereits jetzt erheblich. Aus diesem Grund haben die Exekutivbehörden der Bezirksgemeinden – insbesondere in Hinblick auf den 1. August – die Lage zusammen mit Fachverantwortlichen geprüft und gestützt auf §18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot ausgesprochen. Dies bedeutet:
Eine Missachtung dieses Feuer- und Feuerwerksverbotes unterliegt der polizeilichen Verzeigung. Die Gefahrensituation wird laufend überprüft. Auf der Website den jeweiligen Bezirksgemeinden werden Sie über Änderungen sowie zu gegebener Zeit über die Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbotes informiert.
Da das generelle Feuerverbot aufgrund der akuten Gefahrenlage sofort umgesetzt werden muss, ist einem allfälligen Rekurs gestützt auf § 25 Abs. 3 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken danken wir Ihnen bestens.
Gemeinden:
Bäretswil, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau ZH, Grüningen, Hinwil, Rüti, Seegräben, Wald, Wetzikon