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Jede Person kann ab Geburt neue Reisedokumente (Reisepass oder Identitätskarte) beantragen. Passverlängerungen oder Kindereinträge sind nicht mehr möglich.

Identitätskarte
Sofern Sie nur die Identitätskarte erneuern möchten, ist dies persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.

Wir benötigen von Ihnen:
- alte Identitätskarte (sofern vorhanden)
- sonstiger Ausweis (nur sofern keine alte Identitätskarte besteht)
- bei Verlust: Verlustanzeige, ausgestellt von einer Schweizer Polizeistelle
- Ein aktuelles Passfoto (darf nicht älter als 1 Jahr sein)

Das Foto können wir vor Ort aufnehmen. Sie können aber auch ein Bild in elektronischer oder physischer Form mitbringen. Dieses muss zwingend den Bildkriterien entsprechen. (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund (einfarbig, ohne Wandstruktur, etc.), neutraler Gesichtsausdruck, 35 x 45 mm). Die Fotomustertafel kann hier eingesehen werden.

Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt.
Bitte beachten Sie, dass bei Kinder ab dem 7. Altersjahr eine persönliche Unterschrift nötig ist, welche bei uns vor Ort zu erfolgen hat.

Die Gebühren (siehe weiter unten) für die neue Identitätskarte sind direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen (bar oder mit Maestro/Postcard).


E-Pass oder Kombiangebot (bestehend aus E-Pass und Identitätskarte)
Der E-Pass wie auch das Kombiangebot (E-Pass und Identitätskarte) sind zwingend beim kantonalen Passbüro über das Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch
(043 259 73 73)
zu beantragen. Anschliessend ist eine persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke) in jedem Fall notwendig.

Welche Unterlagen mitzubringen sind, können Sie hier auf Website des kantonalen Passbüros Zürich oder hier auf unserer Website über diesen Link.

Minderjährige
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil erscheinen, benötigen bei gemeinsamem Sorgerecht die schriftliche Zustimmung beider Elternteile. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist ein entsprechender Nachweis nötig.

Das zur Ausstellung von E-Pässen oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss keine Foto mitgebracht werden.


Provisorischer Pass
Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Liegt der geplante Abflug innert Stunden, kann der provisorische Pass in der Notpassstelle am Flughafen Zürich ausgestellt werden.

Es ist empfehlenswert, sich vor der Reise beim Reisebüro, bei der Fluggesellschaft oder der Botschaft des entsprechenden Landes über die genauen Einreisebestimmungen zu erkundigen. Diese können bei Einreise mit dem provisorischen Pass (z.B. Qatar, Doha und in und durch die USA (Transit)) gegenüber der Einreise mit dem ordentlichen Pass voneinander abweichen.

Weitere Informationen entnehmen Sie auch auf der Website des kantonalen Passbüros Zürich.

Ausweisarten, Gültigkeit der Ausweise, Preise

Ausweisart Gültigkeit *Preise Fr.
E-Pass Erwachsene 10 Jahre 145.00
E-Pass Kinder (0 - 18 Jahre) 5 Jahre 65.00
Kombi (E-Pass + IDK) Erwachsene 10 Jahre 158.00
Kombi (E-Pass + IDK) Kinder (0 - 18 Jahre) 5 Jahre 78.00
Identitätskarte Erwachsene 10 Jahre 70.00
Identitätskarte Kinder (0 - 18 Jahre) 5 Jahre 35.00
*Inklusive Porto je Ausweis (eingeschriebener Brief)    
Provisorischer Pass (kein Porto) 12 Monate/1 Reise 100.00
Provisorischer Pass Flughafen (kein Porto) 12 Monate/1 Reise 150.00

E-Pass, Kombi und provisorischer Pass müssen anlässlich der Beantragung beim Passbüro in bar oder mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden.

Ausstellungsfristen der Ausweise

Identitätskarten 10 Arbeitstage                                  
E-Pässe 10 Arbeitstage 
Prov. Pässe 1 Stunde


Die Ausweise werden direkt vom Produktionsort mit eingeschriebener Post an die bekanntgegebene Zustelladresse gesendet.

Standort und Erreichbarkeit Passbüro Zürich:
Passbüro Zürich
Sihlquai 253
8005 Zürich
Tel.: 043 259 73 73
Fax: 043 259 73 74
E-Mail: passbuero@ds.zh.ch
Web: www.schweizerpass.ch
Das Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet.

Erreichbarkeit ab Hauptbahnhof Zürich mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle Bahnhofquai, Tram Linien 4 und 13 bis Haltestelle Quellenstrasse
Dauer: ca. 6 Minuten

Vor dem Passbüro gibt es eine beschränkte Anzahl von kostenpflichtigen Parkplätzen.

Öffnungszeiten Passbüro   Telefonische Erreichbarkeit
Montag + Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr
  13:00 - 18:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr
Dienstag + Mittwoch + Freitag 08:00 - 16:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt_zum_Schweizer_Pass_und_Identitatskarte.pdf Download 0 Merkblatt_zum_Schweizer_Pass_und_Identitatskarte.pdf
Mitzubringende_Dokumente.pdf Download 1 Mitzubringende_Dokumente.pdf
Zustimmungsformular_Eltern.pdf Download 2 Zustimmungsformular_Eltern.pdf
Fotomustertafel ID.pdf Download 3 Fotomustertafel ID.pdf
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