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Der Tod eines nahestehenden Menschen ist ein Thema, mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt. Versetzen Sie sich jedoch einmal in die Lage Ihres Partners, eines engen Verwandten oder guten Freundes: Wüsste er oder sie was für eine Bestattung Sie sich wünschen?

Die Bestattungsverfügung ist nicht das gleiche wie ein Testament. Das Testament regelt andere Anliegen wie z.B. Erbeinsetzung, Enterbung, Auflage etc., nach dem Tod.

Inhalt einer Bestattungsverfügung
Eine sogenannte Bestattungsverfügung schafft frühzeitig Klarheit. Diese dient dazu, Ihre Hinterbliebenen darüber zu informieren, welche Arrangements nach Ihrem Tod getroffen werden sollen. Inhalt Ihrer Bestattungsverfügung können beispielsweise Form der Bestattungsart, der Grabart, der Gestaltung der Trauerfeier sein sowie der Name desjenigen, der im Falle von Unklarheiten die notwendigen Entscheidungen treffen soll.

Form einer Bestattungsverfügung
Juristisch gesehen ist Ihre Bestattungsverfügung eine Willenserklärung, für deren Abfassung keine Vorschriften existieren. Voraussetzung für die Gültigkeit einer solchen Verfügung gibt es im Grunde nur eine: Es muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass Sie diese aus freiem Willen zu Papier gebracht haben.

Damit keine Fragen oder Missverständnisse aufkommen, können Sie unser Formular verwenden. Es besteht die Möglichkeit die eigenen Bestattungswünsche bei der Einwohnerkontrolle Bäretswil für Fr. 20.00 zu hinterlegen.

Bedenken Sie aber, dass Sie Ihren Angehörigen und Freunden die Möglichkeit geben sollten, die Bestattung bis zu einem gewissen Grade nach ihren eigenen Vorstellungen durchzuführen, um so ihrer Trauer auf individuelle Weise Ausdruck verleihen zu können. Es ist zudem sinnvoll, sich mit der Familie abzusprechen, wenn Sie eine Bestattungsart wünschen bei der es keine Grabstätte gibt – diese wird von den Hinterbliebenen oft als wichtiger Ort zur Trauerbewältigung angesehen.

Zugehörige Objekte

Name
Letztwillige_Verfuegung_Formular.pdf Download 0 Letztwillige_Verfuegung_Formular.pdf
Merkblatt_letztwillige_Verfuegung bei Todesfall.pdf Download 1 Merkblatt_letztwillige_Verfuegung bei Todesfall.pdf
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
830.1 Friedhof- und Bestattungsverordnung 1. Januar 2020
830.2 Todesfall in der Familie - Was ist zu tun? 1. Oktober 2020
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