Gemäss unserer Friedhofverordnung vom 1. Januar 2020, Art. 25, Abs. 1 erfolgt die Bepflanzung und Pflege der Gräber in der Regel durch den Friedhofgärtner.
Auf ausdrücklichen Wunsch, kann dies auch von den Angehörigen selbst ausgeführt werden. Diese haben sich jedoch zu verpflichten, das Grab regelmässig und ordnungsgemäss zu bepflanzen und auch zu pflegen. Die gewünschte Bepflanzung ist dem Friedhofcharakter anzupassen. Für die zusätzlich erforderliche Betreuung der Gräber (Wässern) durch den Friedhofgärtner wird über die ganze Grabdauer eine Grundpauschale einmalig verrechnet.
Falls Sie noch nicht wissen, ob Sie das Grab selbst bepflanzen oder die Bepflanzung durch unseren Friedhofgärtner ausführen lassen möchten, finden Sie nachfolgend unsere Tariflisten mit den verschiedenen Bepflanzungsansätzen.
Wünschen Sie eine Bepflanzung durch unseren Friedhofgärtner, dürfen Sie uns den entsprechenden Tarif gerne telefonisch (044 939 90 44) oder per E-Mail (gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch) mitteilen. Wir werden anschliessend den Grabunterhaltsvertrag aufsetzen und Ihnen zukommen lassen.
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Tarifliste_Erdbestattungsgraeber.pdf | Download | 0 | Tarifliste_Erdbestattungsgraeber.pdf |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Bestattungsamt | 044 939 90 44 | gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch |