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Der Regierungsrat hat im März 2019 entschieden, dass der Vollzug der Lebensmittel-gesetzgebung im Kanton Zürich per 1. Januar 2020 vereinfacht und vereinheitlicht werden soll. Ab diesem Zeitpunkt wird ausschliesslich der Kanton für die Lebensmittelkontrolle zuständig sein.

Die bisherige Kantonale Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung wird aufgehoben und eine neue Vollzugsverordnung zur Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung (VVLG) in Kraft gesetzt.

Im Sinne einer Dienstleistung der Gesundheitsdirektion sorgt das Kantonale Labor dafür, dass im Kanton Zürich das Lebensmittelrecht eingehalten wird und verfolgen damit die Ziele des Lebensmittelgesetzes:

  • Die Konsumentinnen und Konsumenten werden geschützt vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können.
  • Der hygienische Umgang mit Lebensmitteln wird sichergestellt.
  • Die Konsumentinnen und Konsumenten werden im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschung geschützt.

Im Labor werden Produkte, welche der Lebensmittelgesetzgebung unterstellt sind chemisch, mikrobiologisch, physikalisch und sensorisch geprüft. Dazu stehen dem Kantonschemiker ausgewiesene Spezialisten für die einzelnen Fachgebiete mit den nötigen, modernsten Analysenapparaturen zur Seite. Überprüft werden im Labor Nahrungsmittel (inkl. Trinkwasser), Genussmittel (alkoholische Getränke), Bedarfsgegenstände wie Geschirr und Verpackungsmaterialien für Lebensmittel, Kosmetika, Gegenstände, die mit der Haut oder Schleimhaut in Kontakt kommen (z.B. Modeschmuck, Textilien), Kinderspielwaren und weitere Gegenstände des täglichen Gebrauchs.

Die Kontrolle umfasst aber auch Inspektionen in den rund 11 000 Lebensmittelbetrieben, die jederzeit unangemeldet unter die Lupe genommen werden dürfen. Alle Betriebe werden risikobasiert in definierten Intervallen kontrolliert. In Problembetrieben werden häufigere
(Nach-) Kontrollen durchgeführt.

Gewerbebetriebe
Die Kontrolle der Gewerbebetriebe erfolgt durch auf die Gemeindegebiete zugeteilte Lebensmittelkontrolleurinnen und - kontrolleure.

Industrielle Betriebe, Grossverteiler, Exportbetriebe, Trinkwasserversorgungen und Badebetriebe
Die Zuständigkeit bei der Kontrolle dieser Betriebskategorien wird den Lebensmittelinspektorinnen und -inspektoren nach Fachgebiet im ganzen Kantonsgebiet zugeteilt. Der Kontakt zu diesen Fachleuten erfolgt bei Bedarf über den Ihrer Gemeinde zugeteilten Lebensmittelkontrolleur.

Vollzug Chemikalienrecht
Wie bisher erfolgen diese Kontrollen im ganzen Kanton durch das Chemikalieninspektorat.

Gewerbepolizei
Auch weiterhin wird ein enger Austausch zwischen der Gewerbepolizei und der Lebensmittelkontrolle stattfinden. Insbesondere Patenterteilungen und -änderungen, die zu einer Erstkontrolle führen, sollten dem Kantonalen Labor auf info@kl.zh.ch gemeldet werden.

Fragen aus der Bevölkerung
Fragen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung dürfen Sie gerne weiterhin an uns gesellschaft-sicherheit@baeretswil.ch richten, wir leiten Ihre Anliegen an die zuständige Kontrollperson weiter, falls wir sie nicht selbst beantworten können.

Kantonales Labor Zürich
Fehrenstrasse 15
8032 Zürich
Telefon 043 244 71 00

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