Inhalt

Wegzug Drucker Icon

Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister §3 und §10 haben sich Personen, welche von Bäretswil wegziehen, innert 14 Tagen abzumelden. Die Abmeldung innerhalb der Schweiz kann persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via Onlineschalter vorgenommen werden. Lassen Sie uns bitte folgende Unterlagen zukommen:

Schweizerische Staatsangehörige:
• Schriftenempfangsschein(e)/ Meldebestätigung(en)

Ausländische Staatsangehörige:
• Ausländerausweis(e)

Wegzug ins Ausland:
Bitte kommen Sie persönlich bis zwei Monate vor Ihrer Ausreise am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei und beachten Sie zusätzlich:

• frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Abteilung Steuern (mindestens 1 Monat vor Ausreise)
• Militärdienstpflichtige müssen für den Auslandurlaub mindestens zwei Monate vor Ausreise mit folgender Stelle Kontakt aufnehmen:

Militärverwaltung - Kreiskommando des Kantons Zürich
Auslandaufenthalt
Uetlibergstrasse 113
Postfach
8090 Zürich

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
510.2 Ordnungsbussenliste (Anhang zur Polizeiverordnung) 1. Januar 2022
Zurück nach oben Icon
Zurück nach oben Icon