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Umtausch ausländischer Führerausweis Drucker Icon

Motorfahrzeugführer mit einem ausländischen Führerausweis dürfen während 12 Monaten Motorfahrzeuge in der Schweiz führen, sofern Sie einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Notwendige Unterlagen für die Umschreibung:
Gesuchsformular inkl. Sehtest und Passfoto
• ausländischer Führerausweis (Original)
• Ausländerausweis oder Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein (Original)

Wird das Gesuch erstmals eingereicht, muss die/der GesuchstellerIn persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder beim Strassenverkehrsamt vorsprechen und zusätzlich einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (CH-BürgerIn: ID/Pass, AusländerIn: Original-Ausländerausweis) vorlegen. Die Einwohnerkontrolle wird das Formular prüfen und direkt dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich weiterleiten.

Die Gebühr von Fr. 20.00 ist direkt am Schalter zu bezahlen.

In der Zeit, in der sich der Führerausweis beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich befindet, kann mit einer von der Einwohnerkontrolle bescheinigten Kopie weiterhin in der Schweiz gefahren werden.

Weitere Informationen über den Umtausch eines ausländischen Führerausweises wie auch über den Fahrzeugimport erhalten Sie beim
Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
Uetlibergstrasse 301
Postfach
8036 Zürich

Tel: 058 811 30 00
Fax: 058 811 30 01
oder unter diesem Link.

Preis: Fr. 20.00

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