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Aufrechterhaltung Niederlassungsbewilligung C Drucker Icon

Die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erlischt durch Abmeldung ins Ausland oder wenn sich ausländische Staatsangehörige mehr als sechs Monate innerhalb eines Jahres im Ausland aufhalten. Stellen Sie vor Ablauf dieser sechs Monate ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung C, kann diese während maximal vier Jahren aufrechterhalten werden.

Vorgehen:
Die Gesuchsteller müssen ein persönlich verfasstes und begründetes Begehren oder das entsprechende Gesuchsformular (siehe unten) vor Ablauf des sechsmonatigen Auslandaufenthalts dem Migrationsamt des Kantons Zürich einreichen. Es wird empfohlen, dieses Gesuch rechtzeitig, d.h. bereits ca. 3 bis 6 Monate vor Ausreise zu stellen.

Das Migrationsamt entscheidet über das Gesuch.

Aufrechterhaltungen bei Auslandaufenthalten werden nur berücksichtigt, wenn diese ihrer Natur nach vorübergehend sind (z.B. Absolvierung des Militärdienstes, Weiterbildung oder Ausübung einer befristeten Tätigkeit im Auftrag des schweizerischen Arbeitgebers).

Wird über das Gesuch positiv entschieden, muss der Entscheid der Aufrechterhaltung aufbewahrt werden. Bei einer späteren Anmeldung in der Schweiz ist der Entscheid vorzuweisen.

Zugehörige Objekte

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