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Mieterwechsel / Ein-Auszugsanzeige Drucker Icon

Sie sind Vermieter einer Liegenschaft, einer Wohnung oder eines Zimmers und haben einen Mieterwechsel zu melden?

Gemäss Gesetz über das Meldewesen und Einwohnerregister (MERG) §8 und §10 haben Vermieter und Logisgeber den Ein- und Auszug von Mietern bzw. Logisnehmern innert 14 Tagen zu melden.

Bitte benützen Sie dafür das entsprechende Formular oder untenstehenden Link, um uns über den Mieterwechsel zu informieren.

Zugehörige Objekte

Name
Ein-Auszugsanzeige.pdf Download 0 Ein-Auszugsanzeige.pdf
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
510.2 Ordnungsbussenliste (Anhang zur Polizeiverordnung) 1. Januar 2022
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