Inhalt

Beglaubigungen von Unterschriften Drucker Icon

Beglaubigung von Unterschriften
Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Unterschriften sind entweder beim Notariat zu leisten oder beim Notariat zu anerkennen. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, z. B. ob der bzw. die Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Dies im Unterschied zur öffentlichen Beurkundung eines Vertrages oder einer Erklärung.

Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich beim Notariat vorzusprechen und sich mit einem der folgenden Ausweispapiere auszuweisen:

  • Pass
  • Identitätskarte
  • Ausländerausweis
    (Führerausweis genügt nicht)

Vergessen Sie nicht, das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.

Welche Arten von Beglaubigungen es sonnst noch gibt und welche Unterlagen für das Einholen notwendig sind, erfahren Sie auf der Website der Zürcher Notariate.

Zurück nach oben Icon
Zurück nach oben Icon