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Friedensrichteramt Bäretswil Drucker Icon

Aufgabe des Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:

- Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
- Unterhaltsklagen
- Nachbarschaftsklagen

Friedensrichter können auf Antrag der klagenden Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden.
Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf der Website des Verbands der Friedensrichter des Kantons Zürich heruntergeladen werden.

Direkt an die jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

Scheidungsklagen Bezirksgericht Hinwil
Gerichtshausstrasse 12
8340 Hinwil
Ehrverletzungsklagen Strafantrag bei der Kantonspolizei
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern Schlichtungsbehörde
Bezirksgericht Hinwil
Gerichtshausstrasse 12
8340 Hinwil

Öffnungszeiten

Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung

Personen

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Nummer Name Inkrafttreten
600.2 Gebührentarif 1. Juli 2020
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